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der allrounder mit dem q




Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen MS QUALITY SERVICE (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für alle erbrachten Dienstleistungen, insbesondere handwerksähnliche Tätigkeiten gemäß der Handwerksordnung (HwO), wie Gebäudereinigung, Rohrreinigung, Kleinmontagen, Gartenpflege, Winterdienst und weitere damit verbundene Leistungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.




§ 2 Vertragsschluss und Angebote

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

2.3 Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Nach Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr an das Angebot gebunden.

2.4 Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, für die erneute Angebotserstellung oder Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von 75,00 € netto in Rechnung zu stellen, auch wenn es zu keiner Beauftragung kommt. Diese Gebühr wird im Falle eines späteren Auftragsabschlusses auf den Gesamtpreis angerechnet.

2.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.







§ 3 Digitale Kommunikation und Dokumentation

3.1 Der Auftragnehmer nutzt digitale Kommunikationsmittel (E-Mail, Messenger-Dienste, Chat-Systeme) zur Auftragsabwicklung, Klärung von Details und Dokumentation.

3.2 Diese Nachrichten werden gespeichert und können als Nachweis bei Streitigkeiten verwendet werden.

3.3 Verbindliche Vereinbarungen bedürfen jedoch einer schriftlichen Bestätigung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders vereinbart.







§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Anfahrts- und Materialkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.3 Zahlungen sind, sofern im Angebot oder Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen im Angebot oder Vertrag vereinbart, gilt diese Frist.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.

4.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Erstaufträgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4.6 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleibt das gelieferte Material Eigentum von MS QUALITY SERVICE. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Material bis zur vollständigen Zahlung sorgsam zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung weiterzuveräußern oder zu verarbeiten.

4.7 Bei Pauschalverträgen (z. B. Winterdienst Saisonpauschale) ist die Vergütung vor Beginn der Leistung vollständig zu entrichten.

4.8 Bei Aufträgen mit einem Auftragswert ab 2000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen. Die Restzahlung ist nach Abnahme der Leistung fällig. Diese Regelung gilt insbesondere für Arbeiten im Bereich Bau, Garten- und Landschaftspflege, Zaunbau sowie vergleichbare Leistungen mit höherem Material- oder Personaleinsatz.








§ 5 Leistungszeit und Termine

5.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.

5.2 Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann sich der Termin entsprechend verschieben.

5.3 Höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die eine Leistungserbringung unmöglich machen oder verzögern, entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

5.4 Für Schäden, die aus höherer Gewalt entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

5.5 Im Falle von Verzögerungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.








§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen ungehindert und zum vereinbarten Termin erbringen kann.

6.2 Hierzu gehören vorwiegend die Gewährung des erforderlichen Zugangs zu den Arbeitsbereichen, die Bereitstellung notwendiger Informationen sowie die Sicherstellung der Betriebssicherheit vor Ort.

6.3 Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.








§ 7 Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2 Für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.

7.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

7.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Subunternehmer verursacht werden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.









§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

8.1 Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erbringung der Leistung schriftlich auf Mängel zu prüfen und dem Auftragnehmer mitzuteilen.

8.2 Bei berechtigten Mängelrügen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Nachbesserung.

8.3 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.







§ 9 Stornierung und Absage

9.1 Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich mitzuteilen.

9.2 Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr von 25 % des Auftragswertes fällig.

9.3 Bei Stornierung bis 3 Tage vor dem Termin werden 50 % berechnet.

9.4 Bei Stornierung am Tag der Leistungserbringung oder bei Nichterscheinen sind 100 % des vereinbarten Auftragswertes zu zahlen.

9.5 Material- und Anfahrtskosten, die bereits angefallen sind, werden in jedem Fall zusätzlich in Rechnung gestellt.

9.6 Kurzfristige Terminverschiebungen am Tag der Leistungserbringung können mit einer Ausfallgebühr von bis zu 50 % belegt werden.







§ 10 Absage durch den Auftragnehmer

10.1 Im Falle von Krankheit, unvorhergesehenen Ausfällen oder sonstigen zwingenden Gründen kann der Auftragnehmer den Termin absagen.

10.2 Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.

10.3 Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.







§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

11.1 Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht.

11.2 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig mit Zustimmung des Kunden erbracht hat.

11.3 Näheres ergibt sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Vertrag beigefügt ist oder separat übermittelt wird.







§ 12 Datenschutz

12.1 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn gesetzlich vorgeschrieben.

12.2 MS QUALITY SERVICE verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Daten sicher zu verwalten.






§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden.







§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.






§ 14a Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Leistung.






§ 15 Sonstiges

15.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

15.2 Sollte der Auftraggeber im Zahlungsrückstand sein, behält sich MS QUALITY SERVICE das Recht vor, die Leistungserbringung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.